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   LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,52256
LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER (https://dejure.org/2013,52256)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER (https://dejure.org/2013,52256)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER (https://dejure.org/2013,52256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 29 Abs 1 SGG, § 29 Abs 2 SGG, § 398 BGB, SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsgrund bei Geltendmachung abgetretener Leistungsansprüche wegen noch nachzuzahlender Betriebskosten durch den Zessionar - Geltendmachung eigener Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung des LSG über Anträge auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 4 AS 55/13
    Die instanzielle Zuständigkeit ist hier nicht gewahrt, weil in der ersten Instanz der Antrag nicht anhängig gewesen ist und das Sozialgericht daher nicht über ihn entschieden hat (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER, juris).

    Eine Einbeziehung weiterer einstweiliger Rechtsschutzbegehren für andere Hauptsacheverfahren ist auch nicht entsprechend §§ 153 Abs. 1, 99 SGG zuzulassen, falls der Antrag, über den in der ersten Instanz entschieden ist, danach prozessual zulässig erweitert werden kann (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2012, a.a.O.).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 4 AS 55/13
    Denn selbst wenn eine Antragserweiterung prozessual zulässig ist, entbindet das nicht davon, auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, zu denen auch die instanzielle Zuständigkeit nach § 29 SGG gehört (BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 3/01, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen für einen EU-Ausländer;

    Der Senat wäre für einen solchen Antrag außerdem (instanziell) nicht zuständig (vgl LSG Thüringen, Beschl. v. 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER, juris Rn 17; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Juni 2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B, juris Rn 42) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 9 AS 1580/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für italienische Staatsangehörige;

    Der Senat wäre für einen solchen Antrag außerdem (instanziell) nicht zuständig (Senatsbeschl. v. 22. Februar 2016 - L 9 AS 1335/15 B ER, juris Rn 53; vgl LSG Thüringen, Beschl. v. 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER, juris Rn 17; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Juni 2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B, juris Rn 42) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Letztlich kann aber offenbleiben, ob § 99 SGG auch im Eilverfahren Anwendung findet (dafür wohl im Ergebnis Bayerisches LSG, Beschluss vom 18.03.2010 - L 11 AS 863/09 B ER, juris, Rn. 17, 19), denn es fehlt hier jedenfalls an der stets von Amts wegen zu prüfenden instanziellen Zuständigkeit für eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Anträge (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, juris, Rn. 9, und vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER -, juris, Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Denn selbst wenn eine Antragserweiterung prozessual zulässig ist, entbindet das nicht davon, auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, zu denen auch die instanzielle Zuständigkeit nach § 29 SGG gehört (LSG Thüringen, Beschluss vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER - Beschluss vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -).
  • LSG Thüringen, 24.02.2015 - L 6 SF 147/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gebührenfreiheit gem § 66 Abs 8 S 1 GKG 2004 -

    Der Beschluss des 4. Senats des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. April 2013 (L 4 AS 55/13 B ER) sei auch hinsichtlich der Tragung der Gerichtskosten unanfechtbar und könne im Erinnerungsverfahren nicht überprüft werden.

    Am 11. Februar 2015 hat der Beschwerdeführer, ebenfalls Beschwerdeführer im Verfahren L 4 AS 55/13 B ER, gegen den Beschluss vom 4. Februar 2014 Beschwerde mit der Begründung eingelegt, U. R. sei kein Kostenschuldner.

  • LSG Thüringen, 09.04.2018 - L 1 SF 276/16

    Haftung des Verfahrensbeteiligten für anteilige Gerichtskosten des weiteren

    Der Erinnerungsführer und B. Sch. waren gemeinsam Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 4 AS 55/13 ER.

    Der 4. Senat des Thüringer Landessozialgerichts entschied, dass die Antragsteller im Verfahren L 4 AS 55/13 ER die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen und setzte den Streitwert auf 22.855,75 Euro fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - L 31 AS 1471/15

    Einstweilige Anordnung - Kosten der Unterkunft - selbständig - Einstiegsgeld -

    Wie ebenfalls dargelegt, kann die geltend gemachte Antragserweiterung auch nicht zulässigerweise Gegenstand des dem ursprünglichen einstweiligen Rechtsschutzbegehren zugrundeliegenden, möglichen Hauptsacheverfahrens werden (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER und BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 3/01 R, alle zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 6 SF 334/15
    Er wiederholt im Ergebnis lediglich sein bisheriges Vorbringen, es bestünde keine Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten und stellt damit die Richtigkeit des Beschlusses des 4. Senats des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER in Frage.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2358/15
    Letztlich kann aber offenbleiben, ob § 99 SGG auch im Eilverfahren Anwendung findet (dafür wohl im Ergebnis Bayerisches LSG, Beschluss vom 18.03.2010 - L 11 AS 863/09 B ER, juris, Rn. 17, 19), denn es fehlt hier jedenfalls an der stets von Amts wegen zu prüfenden instanziellen Zuständigkeit für eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Anträge (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, juris, Rn. 9, und vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER -, juris, Rn. 17).
  • LSG Thüringen, 08.05.2018 - L 1 SF 527/18

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Begründung einer

    Dort hat der 6. Senat die Voraussetzungen und deren Erfüllung für eine Zweitschuldnerinanspruchnahme des Erinnerungsführers für die gesamten Gerichtskosten des auch hier zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens L 4 AS 55/13 B ER (vorausgehend S 15 AS 3689/12 ER) dargelegt.
  • LSG Thüringen, 26.06.2018 - L 1 SV 241/18

    Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses bei Nichtbetreiben des Verfahrens

  • LSG Thüringen, 12.06.2015 - L 6 SF 334/15

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

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